Pflegende Angehörige: Was tun bei einem Unfall?
Pflegende Angehörige übernehmen einen großen Teil der Versorgung von Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind. Die Pflege zu Hause ermöglicht vielen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Für Angehörige kann die dauerhafte Unterstützung körperlich, emotional und organisatorisch sehr belastend sein. Und was, wenn es im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit zu einem Unfall kommt?
Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf und gibt wichtige Tipps
Pflegende Angehörige: Was tun bei einem Unfall?
Pflegende Angehörige sind im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt
Pflegende Angehörige leisten viel im Haushalt, erledigen Einkäufe oder Reinigungsarbeiten, bereiten Mahlzeiten zu, unterstützen beim Treppensteigen oder begleiten pflegebedürftige Menschen zum Arzt. Bei all diesen Tätigkeiten kann es zu Unfällen kommen. Dann kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. „Viele kennen die gesetzliche Unfallversicherung nur im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und wissen nicht, dass sie auch bei der häuslichen Pflege greift. Deshalb wenden sie sich häufig zunächst an die Krankenkasse. Dabei lohnt es sich, die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen, denn sie bietet oftmals weitergehende Leistungen“, erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Wer ist versichert?
Pflegende Angehörige sind gesetzlich unfallversichert, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Die Pflege muss regelmäßig zu Hause stattfinden und mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Wichtig ist, dass die Person, die jemanden pflegt, entsprechend bei der Pflegekasse bekannt beziehungsweise dort als Pflegeperson erfasst ist. Der Versicherungsschutz besteht automatisch. Pflegepersonen müssen sich weder bei der Unfallkasse anmelden noch einen gesonderten Antrag stellen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Kommunen getragen. Für Pflegebedürftige und Pflegepersonen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Wann greift die Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit ereignet. Das deckt ausschließlich Tätigkeiten ab, für die im jeweiligen Pflegegutachten auch tatsächlich ein entsprechender Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Versichert sind unter anderem Hilfen bei der Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung. Auch Anfahrtswege zur pflegebedürftigen Person sowie sogenannte Berufskrankheiten, beispielsweise bestimmte Hauterkrankungen, können unter den Versicherungsschutz fallen.
Broschüre
Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert bei häuslicher Pflege von Angehörigen
Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Unterstützung durch ihre Angehörigen, die z. B. die häusliche Pflege übernehmen. Dazu gehören auch die Eltern, die sich um ein pflegebedürftiges Kind kümmern, oder Eheleute, die der hilfebedürftigen Partnerin oder dem hilfebedürftigen Partner ein Leben in der vertrauten Umgebung ermöglichen. Leider können sich auch bei der Pflege Unfälle ereignen. Die Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert ausführlich über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Pflegende.
Was ist bei einem Unfall zu beachten?
Nach einem Unfall sollte eine Arztpraxis aufgesucht und unbedingt darauf hingewiesen werden, dass sich dieser während der häuslichen Pflegetätigkeit ereignet hat. Idealerweise sollten Betroffene umgehend sogenannte Durchgangsärzt:innen aufsuchen. Diese arbeiten direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen und melden dort den Unfall. Aber auch die Hausarzt-Praxis kann vermerken, dass es sich um einen Pflegeunfall handelt. Wird der Rettungsdienst gerufen, sollte die Mitteilung an die Ärzt:innen im Krankenhaus gehen. Dort gibt es Durchgangsärzt:innen.
Welche Leistungen gibt es?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet häufig Leistungen, die über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dazu gehören unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Ist die Pflegeperson infolge des Unfalls nicht mehr in der Lage, ihren bisherigen Beruf auszuüben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine berufliche Rehabilitation, beispielsweise eine Umschulung, finanziert werden. Darüber hinaus kommen – je nach Einzelfall – Lohnersatzleistungen oder Rentenzahlungen infrage.
Wer hilft weiter?
Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise die Unfallkasse NRW. Dort erhalten Betroffene Informationen zu zuständigen Durchgangsärzt:innen. Außerdem können Pflegepersonen den Unfall dort auch selbst melden. Die Unfallkasse ist telefonisch unter 0211 2808-0 (Rheinland) oder 0251 2102-0 (Westfalen-Lippe) erreichbar sowie per E-Mail an info@unfallkasse-nrw.de. Eine Unfallmeldung kann auch über das Online-Formular auf der Internetseite www.unfallkasse-nrw.de bei der Unfallkasse eingereicht werden.
Online-Vortrag
Wissen am Mittag: Zum Thema „Pflegende Angehörige: Bei Unfällen abgesichert durch die Unfallkasse“ bietet die Verbraucherzentrale NRW am 09. Oktober 2026 um 12:30 Uhr einen kostenlosen Online-Vortrag zusammen mit der Unfallkasse NRW:
Welche Unfälle und Krankheiten sind versichert?
Wie genau müssen pflegende Angehörige bei einem Unfall vorgehen?
Welche Leistungen gibt es?
Nach einem Input von Simon Mielsch von der Unfallkasse NRW gibt es Zeit für Fragen. Moderiert wird die Veranstaltung von Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Teilnahme über diesen Link:
https://us06web.zoom.us/j/
Diesen Link finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW unter Veranstaltungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 90 Personen begrenzt.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zur Absicherung über die Sozialversicherung:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13426 - Informationen der Unfallkasse NRW:
https://zuhause-pflegen.unfallkasse-nrw.de/wir-ueber- uns/gesetzlich- unfallversichert
Übrigens…
Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag zur häuslichen Pflege und sollten bei politischen Entscheidungen über Pflege, Gesundheit und soziale Absicherung stärker berücksichtigt werden.










