Auszug aus
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
„Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände wird durch § 20h SGB V geregelt: § 20h SGB V – Förderung der Selbsthilfe
Möglichkeiten und Grundsätze der Selbsthilfeförderungen
Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe kann in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen. Das Charakteristikum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz. Vor allem durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Gruppen schafft sie Akzeptanz bei betroffenen Menschen und ihren Angehörigen und ermöglicht niedrigschwellige Hilfestrukturen. Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder und ihre Leistungen im Wesentlichen auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit.
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sowie die der Selbsthilfekontaktstellen durch immaterielle, sächliche und finanzielle Hilfen. Mit der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen die Krankenkassen
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich rechtlichen Einrichtungen einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten.
Krankenkassenindividuelle Förderung
Sie zeichnet sich v.a. durch nachvollziehbare Ziele und ggf. besondere Förderschwerpunkte aus. Durch die krankenkassenindividuelle Förderung ist es den Krankenkassen weiterhin möglich, Vorhaben der Selbsthilfe insbesondere zum Nutzen ihrer Versicherten zu stärken. Die krankenkassen-individuelle Förderung bietet aber auch der Selbsthilfe die Chance, besondere, zeitlich begrenzte Vorhaben gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren.“
Wir wurden gefördert 2023 durch:
Förderungen des Bundesverbandes
Nach dem „Gemeinsamem Rundschreiben 2017 der ‚Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene‘ zur Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V“ vom 9.8.2019, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenden Mittel herzustellen.
Im Rechnungsjahr 2023 haben wir folgende Förderungen erhalten
Förderung nach §20h SGB V
GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene | 60.000,00 EUR |
BKK Dachverband e. V. (Projekt: „Zeit für mich – Auszeit für pflegende Angehörige“) | 4.743,00 EUR |
Die Techniker (TK) (Projekt: Broschüre „Reise mit dem Hirnverletzten“) | 1.611,00 EUR |
AOK Bund (Projekt „Aktionen zur Gründung LV BAYERN“) | 5.108,00 EUR |
DAK Gesundheit (Projekt: Broschüre „Wenn das Essen nur durch den Magen geht“ | 1.803,00 EUR |
BARMER (Projekt: „Pflegenotstand im Arbeitgeber-Modell“) | 5.949,00 EUR |
ikk classik (Projekt: „Hilfsmittel für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen“) | 1.611,00 EUR |
Summe Förderung auf Bundesebene | 80.825,00 EUR |
Wir bedanken uns für die obige finanzielle Unterstützung und die gute Zusammenarbeit im Namen unserer Mitglieder.
Selbstauskunft 2023
Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen
Wir bedanken uns für die Unterstützung durch
- Andreas Fahl Medizintechnik – Vertrieb GmbH