Auf zum letzten (?) GKV-IPReG Protest! Auch wir sind dabei!

Am Freitag findet die 993. Sitzung des Bundesrates statt. Auf dem Tagesordnungspunkt 3 steht das GKV-IPReG. Alle unsere Hinweise und Proteste dazu wurden von der GroKo (CDU und SPD Parlamentarier) nicht ernst genommen. Obwohl uns ein Rechtsgutachten bestätigt hat, dass das GKV-IPReG im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, haben wir von den Ländervertretern keine Reaktion auf unsere Einwände erhalten. Deshalb gehen wir davon aus, dass das GKV-IPReG am Freitag auch vom Bundesrat bestätigt wird.

In einer letzten? Protestaktion am 18.09.2020 von 11.00 – 12.00 Uhr auf dem „Platz des Volksaufstandes von 1953“ in Berlin (Leipziger Str. / Ecke Wilhelmstr.) wollen wir die Ländervertreter auf die möglichen negativen Auswirkungen hinweisen, die dieses Gesetz auf die Lebensqualität unserer Betroffenen hat. Deshalb werden die Vorsitzende Roswitha Stille und das Vorstandsmitglied Sebastian Lemme an dieser Protestveranstaltung teilnehmen.

Sollten alle Warnungen keinen Erfolg haben, so werden wir als Verband genau beobachten, wie die Umsetzung dieses Gesetzes erfolgt und ob es Leistungskürzungen bzw. Leistungsverschiebungen für unsere Betroffenen gibt und gegebenenfalls weitere Schritte veranlassen.

Diese Protest-Aktion wird wieder von ALS mobil e.V. und anderen Organisationen initiiert. Eine detaillierte Zusammenfassung aus Sichtweise dieses Vereines finden Sie hier.

Roswitha Stille

 

Aufruf des ALS-mobil e.V.

NIE WIEDER darf man seine Rechte verlieren, nur weil man krank ist. Auf zum letzten (?) Protest – #noIPReG

Am Freitag dem 18. September ist Showdown beim #IPReG.

Der Bundesrat wird mit dem Tagesordnungspunkt 3 in seiner 993. Sitzung das GKV-IPReG voraussichtlich festnageln.

Zitat aus der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschuss des Bundesrat zum IPReG:

„…Der Bundesrat stellt fest, dass trotz der vom Deutschen Bundestag vorgenommenen Änderungen die Bedenken vieler betroffenen Menschen bezüglich der Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung ihres Lebensmittelpunktes im Kontext der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten und häuslichen Bereich nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. c) Nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gilt es jedoch sicherzustellen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Vollzug und die Auswirkungen des Gesetzes in Bezug auf dieses Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, hierzu in angemessener Zeit die Ergebnisse zu veröffentlichen und bei Bedarf entsprechend gesetzgeberisch initiativ zu werden.…“

Im Klartext:

Hm… Also irgendwie doof… das Selbstbestimmungsrecht ist doch nicht sicher… aber lasst uns erst mal machen und schauen was passiert!

nochmal aus dem selben Text: „Diese Befürchtungen konnten trotz einiger Änderungen des Deutschen Bundestages letztlich nicht ausgeräumt werden. Zur Wahrung des elementaren Rechts auf Selbstbestimmung des eigenen Lebensmittelpunktes und Umfeldes ist es daher angezeigt, die Umsetzung der neuen Regelungen zu häuslichen Intensivpflege eng zu begleiten, deren Umsetzung transparent zu machen und mögliche Fehlentwicklungen zeitnah zu korrigieren.“

Das die ganze Geschichte nicht nur massiv die Grundrechte schwer kranker Menschen angreift wird einfach ignoriert.

Die UN- Behindertenrechtskonvention wird zwar brav zitiert, aber ebenfalls ignoriert.

Das dieses ganze – von Anfang an auf Lügen von Jens Spahn aufgebaute – Theater nicht nur offener Rechtsbruch ist, nee, dass dies auch noch Tatsache mehrere Milliarden Euro die Länderhaushalte kosten wird, wird ebenfalls komplett ausgeblendet.

Armes Deutschland.

Ein Kranker kostet der Solidargemeinschaft Geld (gell Herr Rüddel) und somit sind seine Rechte obsolet.
ALLE warnen –und NIEMAND hindert die GroKo.

Abschließend eine sehr treffende Zusammenfassung von Gerhard Bartz in den kobinet Nachrichten:

„Dieses Gesetz kam buchstäblich aus heiterem Himmel. Die Qualitätssicherung war nur ein Vorwand, um damit Kosten einzusparen. Kaum jemand hängt freiwillig an einer Beatmungsmaschine. Schon aus eigenem Antrieb wird man versuchen, davon wegzukommen. Zahlreiche assistenznehmende Menschen sehen durch dieses Gesetz ihr Leben in Freiheit bedroht. Denn Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden damit ermächtigt, per Unterschrift diese Freiheit zu beenden. Das Grundgesetz, die Behindertenrechtskonvention, alles was scheinbar ein festes Fundament des Lebens mit Behinderung darstellt, wird von Bundesminister Spahn sträflich in Frage gestellt.

Bürger*innen, die Gesetze ignorieren, werden bestraft. Warum gilt das nicht für den Gesetzgeber? Warum gibt es in unserer Gesellschaft die Möglichkeit, Grundrechte für behinderte Menschen schlichtweg auszusetzen? Weil man es schon immer so gemacht hat? Trotz aller Sonntagsreden, trotz großartigen bunten Hochglanz-Flyern diverser Ministerien und Wohlfahrtskonzerne, die von Inklusion und Selbstbestimmung schwadronieren, fühlen sich nichtbehinderte Menschen befugt, darüber zu entscheiden, welche Verfassungsrechte für Menschen mit Behinderung ausreichen, bezahlbar sind und welche eben nicht.

Politiker schwören auf unsere Verfassung und verletzen diese wissentlich. Und die Gesellschaft schaut zu.

Datum: 18.09.2020
Zeit: 11:00 – 12:00
Ort: Berlin Mitte, Leipziger Str. Ecke Hilhelmstraße
Veranstalter: ALS mobil e.V.
Internetseite: https://www.als-mobil.de/

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