GKV-IPReG: Zustimmungspflichtig und verfassungswidrig

Innerhalb des Gesetzgebungsprozesses zum GKV-IPReG verstärkten sich immer mehr die Zustimmungspflichtigkeit und die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.

Das für unseren Verband erstellte Rechtsgutachten bestätigt unsere Einschätzung, dass von einer Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates auszugehen ist.

Außerdem verstößt das GKV-IPReG gegen das Durchgriffsverbot und ist somit nicht nur zustimmungspflichtig sondern auch verfassungswidrig.

Nähere Erläuterungen zum Durchgriffsverbot und zu dem zugehörigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes können Sie in unserer Pressemitteilung nachlesen.

Diese kann hier heruntergeladen werden.

Roswitha Stille
r.stille@shv-forum-gehirn.de

 

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