Gibt es tatsächlich nach 20 Jahren noch Hoffnung?

Ein Kommentar aus der Sicht eines Betroffenen

von links nach rechts: Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, Daniel Koller, Vorstandsmitglied BAG SELBSTHILFE, Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende BAG SELBSTHILFE – Foto: Copyright: co/BAG SELBSTHILFE/P. Kalisch

Seit über 20 Jahren gilt in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Sein Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen – vor allem durch Barrierefreiheit und Teilhabe im öffentlichen Raum. Doch was hat sich tatsächlich verändert?

„Ich brauche Unterstützung bei der Antragstellung, aber die Formulare sind unverständlich. Die digitale Barrierefreiheit? Kaum vorhanden. In den Ämtern fehlt es an Sensibilität, an barrierefreien Zugängen – und oft schon an jemandem, der einem im Rollstuhl die Tür aufhält. Von Behindertenparkplätzen ganz zu schweigen.“
Charlie Siegel, Betroffener

Was für private Anbieter noch immer keine Pflicht ist, klappt selbst bei Behörden oft nicht verlässlich – obwohl sie dazu verpflichtet wären. Und genau das macht viele von uns wütend.

Das BGG verpflichtet bislang lediglich Behörden und öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit. Private Anbieter – wie Restaurants, Arztpraxen, Kinos oder Onlineshops – sind weiterhin nicht verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Lücke betrifft Millionen Menschen im Alltag – und sie besteht auch nach zwei Jahrzehnten unverändert fort.

„Trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag und im Sofortprogramm der Bundesregierung lässt der Referentenentwurf weiterhin auf sich warten. Damit schwindet die Hoffnung, dass dieses Gesetzesvorhaben es noch rechtzeitig in die für den 06.08.2025 anvisierte Kabinettssitzung zur Verabschiedung schaffen wird. Die anhaltende Verzögerung der seit Langem angekündigten Reform des BGG ist deshalb nicht hinnehmbar“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Und wir fragen:
Gibt es tatsächlich noch Hoffnung?
Ja – aber nur, wenn wir jetzt laut bleiben.

Wir brauchen ein BGG, das nicht nur schön klingt, sondern wirkt. Ein Gesetz, das alle Lebensbereiche umfasst. Ein Gesetz, das Barrieren nicht nur anerkennt, sondern beseitigt. Und ein Gesetz, das Betroffene aktiv einbezieht, bevor wieder über sie entschieden wird.

Jetzt ist die Zeit zu handeln. Nicht in weiteren 20 Jahren.

Link zur Pressemitteilung der BAG >

Quelle: Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe 24.7.2025

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