Resolution aus dem Nachsorgekongress

Am 25. – 26. Mai 2023 fand der 15. ZNS-Nachsorgekongress in Dresden statt. Die Veranstaltung unterstützte die Forderungen der AG Teilhabe nach einem verstärkten Einsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Beseitigung von Nachsorge- und Teilhabehemmnissen bei Menschen mit erworbener Hirnschädigung. Professorin Helga Seel (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation), betonte in ihrem Impulsvortrag die Defizite bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Einige Teilnehmer und Referenten des Kongresses waren jedoch gegen Geduld und trägerübergreifende Antragsformulare wie von ihr empfohlen und forderten ein Ende des alten Denkens in den Verbänden der Kostenträger.

Professor Andreas Zieger präsentierte positive Erfahrungen und neue Studien zur zeitgemäßen Rehabilitation, Nachsorge und Teilhabe. Diese würden jedoch von der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu anderen Rehabilitationsträgern nicht angemessen umgesetzt. Die Forderung nach Gleichbehandlung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung wurde erhoben und politische Maßnahmen gefordert.

Sebastian Lemme vom SHV – FORUM GEHIRN e.V. schloss sich der Kritik an und betonte, dass Rehabilitation und strukturierte Nachsorge zu besseren Teilhabemöglichkeiten und geringeren Kosten führen als eine symptomatische Behandlung. Die Vernachlässigung dieser Aspekte führe zu einem unwirtschaftlichen Verhalten zu Lasten der Versicherten und der Solidargemeinschaft. Die AG Teilhabe schlug vor, dass Betroffene zukünftig von einem „Persönlichen Organisator“ (Erläuterung s.u.) unterstützt werden sollen, der die dem Betroffenen zustehenden Leistungen im Versorgungsprozess koordiniert.

Die Resolution (s.u.) erhielt breite Zustimmung auf dem Nachsorgekongress und soll nun aktiv in den politischen Prozess eingebracht werden. Zur Umsetzung der Resolution werden die Mitglieder der AG Teilhabe das Gespräch mit den politisch Verantwortlichen, Behörden, Leistungsträgern und Leistungserbringern suchen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich an der Verbreitung der Resolution zu beteiligen.


Resolution hier als PDF downloadbar: RESULOTION vom 26. Mai 2023

Die Resolution ist auch in Leichter Sprache veröffentlicht: Resolution in Leichter Sprache


Erläuterung aus der Resolution (Zitat/Auszug):

„Ausgangspunkt zum „Persönlichen Organisator“ war ein kritischer Austausch in Bezug auf die Zielrichtung und die Verortung der bekannten „Kümmerer“, „Case-Manager“, „Fallmanager“ etc.

Der „Persönliche Organisator“ soll – wie immer in den Entwicklungen – das „Gute“ übernehmen und das „Schlechte“ ausklammern.

Dies spiegelt sich in den beiden Worten wieder. Persönlich ist der Organisator, weil er durch den Betroffenen selbst mandatiert wird. Er nimmt mit der Beauftragung eine individuelle Vertrauensposition ein. In dieser „Cura“ ist er dem „Kümmerer“ nahe. Der Begriff des „Organisators“ soll eine zielgerichtete Ausrichtung des Handelns darstellen. Der Organisator soll die erforderlichen Hilfen – also Geld- und Sachleistungen – für den Betroffenen organisieren. Der Organisator ist aber anders als die Case- und Fallmanager in seiner Tätigkeit in keiner Institution verhaftet. Der Betroffene wird also nicht „gemanaged“, sondern er ist vielmehr Auftraggeber in eigener Sache. Durch die Ablösung der Tätigkeit aus den Institutionen soll der Autonomiegedanke eine Konkretisierung erfahren. Unabhängig von Institutionen und nur dem Betroffenen verpflichtet.

Wer kann Persönlicher Organisator sein? Die simple Antwort auf diese Frage lautet: Jeder!“

(Gesamte Erläuterung in der Resolution)

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