Intensivpflegestärkungsgesetz bei Umsetzung eng begleiten

Petitionen/Ausschuss – 07.09.2022 (hib 439/2022)

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, die Umsetzung des Mitte 2020 vom Bundestag verabschiedeten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes eng zu begleiten und mögliche Fehlentwicklungen zeitnah zu korrigieren. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit breiter Mehrheit, eine zu dem Gesetz eingereichte Petition (ID 98286) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesgesundheitsministerium zu überweisen, „soweit die Umsetzung der neuen Regelungen zur häuslichen Intensivpflege eng zu begleiten, deren Umsetzung transparent zu machen und mögliche Fehlentwicklungen zeitnah zu korrigieren sind“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion stimmte der entsprechenden Beschlussempfehlung an den Bundestag nicht zu.

In der aus dem Jahr 2019 stammenden öffentlichen Petition wurde der Bundestag aufgefordert, den seinerzeit vorliegenden Entwurf des Gesetzes „zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ abzulehnen. Die Petentin Silvia Hornkamp, Geschäftsführerin der Deutschen Duchenne Stiftung, verwies in der Begründung zu ihrer Eingabe auf große Ängste bei Menschen mit Duchenne Muskeldystrophie (DMD), einer progredienten Muskelerkrankung, „die den Kindern aufgrund eines Chromosomen-Defekts ihre Kraft zum Laufen und Bewegen nimmt“. Somit seien die Kinder bereits in jungen Jahren auf einen Rollstuhl und Assistenz angewiesen. Ebenso sei die Atemmuskulatur betroffen, so dass im weiteren Verlauf Beatmung nötig werde. Mit dem Gesetz sei die Befürchtung verbunden, „dass Beatmungspatienten in ein Heim gesteckt werden sollen“, so die Petentin.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung: Mit dem Gesetz solle eine Verbesserung der intensivpflegerischen Versorgung für alle Patientinnen und Patienten erreicht werden. Den von der Petentin befürchteten „Automatismus“ hinsichtlich einer stationären Versorgung sehe das Gesetz nicht vor, heißt es. Das Wahlrecht der Patientinnen und Patienten, an welchem Ort die außerklinische Intensivpflege stattfindet, bleibe auch in Zukunft erhalten. „Auch in der eigenen Häuslichkeit können Leistungen der außerklinischen Intensivpflege weiterhin erbracht werden“, wird mitgeteilt. Außerdem würden die Eigenanteile, die Versicherte bei außerklinischer Intensivpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung leisten müssen, erheblich reduziert. Gestärkt werde mit dem Gesetz auch die Beatmungsentwöhnung in der akutstationären Krankenhausversorgung, „so dass niemand länger als nötig von einem Beatmungsgerät abhängig ist“.

Mit seiner Beschlussempfehlung folgt der Petitionsausschuss einer Entschließung des Bundesrates vom 18. September 2020. Darin bittet die Länderkammer die Bundesregierung, den Vollzug und die Auswirkungen des Gesetzes „in Bezug auf die Wahrung des Rechts auf Selbstbestimmung des Lebensmittelpunktes im Kontext der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten und häuslichen Bereich eng zu begleiten, hierzu in angemessener Zeit die Ergebnisse zu veröffentlichen und bei Bedarf entsprechend gesetzgeberisch initiativ zu werden“.

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Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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