Entlastungsleistungen: Leicht gesagt – schwer zu bekommen!

Wir haben unsere Eltern, die selbstständig wohnen, einer mit PG 2, in der Nachbarschaft wohnen und betreuen diese täglich. Insbesondere in der vergangenen Corona-Einsamkeit war dies zur Aufrechterhaltung der guten Laune notwendig. Jetzt wird alles beschwerlicher. Autofahren ist nicht mehr geraten, die Hände zittern, alle handwerklichen Tätigkeiten funktionieren nicht mehr. Ganz abgesehen von dem Frust an solch einem zur Untätigkeit verdonnerten Leben. Da tut der Besuch der Familie gut und ist notwendig. Ebenso Hilfe beim Einkaufen, gründlich Saubermachen, Haustierversorgung und bei den Finanzen und dem Schriftkram. Und ab und zu ein Spielchen, so wie früher!

Ich lese mich schlau über diese Entlastungsleistungen. Ja, das passt alles wunderbar. Und so recherchiere ich, da ich demnächst einen Urlaub machen möchte, wer mich vertreten könnte. Nur leider finde ich in unserer Gegend (ländlich) keine Angebote von solchen Alltagsbegleitern oder Unterstützungen im Haushalt. Gut, Pflegedienste bieten es mit an, jedoch entweder sind die Stundenlöhne extrem hoch (so ab 30,00€ pro Stunde ist keine große Hilfe) oder die Kapazitäten sind für die Kunden, die bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erschöpft. Weder bei Herrn „Google“, noch beim Landkreis, beim Landessozialamt Niedersachsen, noch bei den Krankenkassen werden Anbieter gelistet.

Ich frage mich, ob es an mir liegt, dass ich dieses niedrigschwellig angedachte Angebot nicht in Anspruch nehmen kann, oder ob es anderen auch so ergeht? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Bitte schreiben Sie mir! Sowohl von positiven als auch von ähnlich gelagerten Fällen!

Ihre Kerstin Arndt
k.arndt@shv-forum-gehirn.de

Hier folgen einige Erläuterungen von der Verbraucherzentrale NRW über die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Entlastungsleistungen (speziell aus dem Jahr 2021) der gesetzlichen Pflegeversicherung: Geld für Pflege nicht verfallen lassen


Geld für Pflege nicht verfallen lassen – Entlastungsleistungen aus 2021 sind im Juni noch verwendbar

Angehörige zu pflegen oder selbst pflegebedürftig zu sein, ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen: Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen. Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Insgesamt stehen 1.500 Euro im Jahr zur Verfügung. Doch viele Menschen nehmen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch. Dabei lohnt es sich gerade jetzt: Denn was im vorigen Jahr nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni noch verwendet werden. Wie man das nutzt und warum das Geld oft nicht reicht für die Entlastungsleistungen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

  • So bekommt man Entlastungsleistungen:
    Ein Antrag ist nicht nötig. Die Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Das Geld ist zweckgebunden und man muss in Vorkasse gehen. Das bedeutet: Erst sucht man einen Anbieter, etwa Angebote der Nachbarschaftshilfe oder zur Unterstützung im Alltag, Pflegedienste, oder Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Dann reicht man nach der erbrachten Leistung die Rechnungen inklusive Beschreibung der Tätigkeit bei der Pflegekasse ein. Dafür gibt es ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW. Auch einige Pflegekassen bieten solche Hilfe online an. Nach dem Kostenerstattungsantrag erhält man das Geld. Als Anbieter sind geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte zugelassen. Bei der Suche hilft ein „Angebotsfinder“ des Landesgesundheitsministeriums.
  • So nutzt man nicht verbrauchte Entlastungsleistungen:
    Sollte der monatliche Betrag in Höhe von 125 Euro nicht ausgeschöpft sein, kann der restliche Betrag in den Folgemonaten genutzt werden. Wenn dennoch nicht die gesamten 1.500 Euro in einem Kalenderjahr ausgegeben werden, können die nicht genutzten Beträge noch im Folgehalbjahr verwendet werden. Das bedeutet: Bis zum 30. Juni 2022 können noch Restbeträge aus dem Jahr 2021 für Entlastungen eingesetzt werden. Die Erstattung der Kosten kann auch nach Juni 2022 bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich freie Zeit durch Betreuung zu verschaffen.
  • So helfen aktuelle Ausnahmeregelungen:
    Während der Corona-Pandemie ist die Nutzung des Entlastungsbetrags erleichtert worden: Bis zum 30. Juni 2022 können Menschen mit Pflegegrad 1 bundesweit den Entlastungsbetrag flexibler einsetzen, wenn dadurch Corona-bedingte Versorgungsengpässe vermieden werden. Informationen gibt es bei der Pflegekasse. Bis zum 30. September 2022 dürfen in NRW auch „Hilfen bis zur Haustür“ genutzt werden. Dazu zählen Botendienste, Organisation von Arztbesuchen, Essen auf Rädern oder Einkäufe. Außerdem dürfen Nachbarschaftshelfer:innen bis zum 30. September 2022 auch Unterstützungsleistungen erbringen und müssen aktuell keine Qualifizierung nachweisen.
  • Oft reichen die 125 Euro nicht aus:
    Die Kosten sind die größte Hürde bei der Suche nach einem passenden Anbieter. Das zeigt eine Erhebung der Verbraucherzentrale NRW. Eine Online-Umfrage ergab, dass der Großteil der Teilnehmenden Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot hat. Rund ein Viertel fand die Kosten der Anbieter zu hoch, knapp 20 Prozent gaben an, gelistete Angebote seien bereits ausgebucht gewesen. Nur knapp 12 Prozent gaben an, keinerlei Schwierigkeiten bei der Suche gehabt zu haben. Jede:r zweite Befragte benötigt mehr Entlastung und stockt bis zu 500 Euro pro Monat aus eigener Tasche auf. „Der Betrag von 125 Euro reicht offenbar nicht, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen“, sagt Verena Querling, Juristin und Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. An der nicht-repräsentativen Online-Umfrage nahmen 156 Betroffene aus NRW teil.

Weiterführende Infos und Links:

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: https://www.verbraucherzentrale.nrw

image_pdfPDFimage_printDrucken