Aufruf: Ausschreibung von Rollstühlen verbieten

Rollstühle gewährleisten die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben

Rollstühle gewährleisten die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben

Bitte unterzeichnen Sie die Petition!

Für viele Betroffene ist der Rollstuhl ein Hilfsmittel, welches für ihn (lebens)notwendig ist, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese Teilhabe am sozialen Leben ist eigentlich selbstverständlich für jeden Menschen. Warum nicht auch für den behinderten Menschen, wenn er auf einen für seine Bedürfnisse geeigneten Rollstuhl angewiesen ist? Hat dieser Betroffene nicht auch das Recht auf eine gute Lebensqualität? Wir meinen, ja!

Seit vielen Jahren gibt es schon die Auseinandersetzung zwischen den Leistungsträgern (Krankenkassen u.a.) und den Leistungsnehmern (behinderte Menschen) darüber, welcher Rollstuhl notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Bei vielen Leistungsträgern steht meist nur die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, während für den behinderten Menschen die Zweckmäßigkeit besonders wichtig ist.

So finden wir folgendes auf der Homepage der DAK:

Ausschreibungen:

„Bei Ausschreibungen handelt es sich um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Grundlage ist der § 127 Abs. 1 SGB V, der nach Inkrafttreten des GKV-WSG die Krankenkassen berechtigt, beabsichtigte Hilfsmittelversorgungen öffentlich zu vergeben, soweit dies zweckmäßig ist. Die Krankenkassen haben dabei die Möglichkeit Komplett-, wie auch Teilleistungen auszuschreiben. Bei Teilleistungen kann eine Einteilung in verschiedene Fachlose erfolgen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.“

Ja, auch wir teilen die Auffassung, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu beachten, sind aber der Meinung, dass das ungeteilte Wohl des Patienten auschlaggebend sein muss.

Jeder Rollstuhl muss möglichst optimal auf die Bedürfnisse des Benutzers angepasst sein. Das sehen wir durch die praktizierte Ausschreibung zur Lieferung von Rollstühlen in Gefahr.

Wenn Leistungserbringer (Sanitätshäuser) überregional Versorgungsleistungen erbringen, wird sicherlich das Prinzip der „Wirtschaftlichkeit“ erfüllt, steht aber im krassen Widerspruch zu einer zeitnahen, qualitätsgerechten Versorgung mit Rollstühlen. Vor allem dann, wenn die individuellen Bedarfe eines Rollstuhlfahrers berücksichtigt werden müssen.

Deshalb wurde eine Petition eingereicht, die die „Ausschreibung zur Lieferung von Rollstühlen“, verbieten soll, welche die DAK durchführen ließ. Aufgrund dieser Ausschreibung erhält ein bestimmter Leistungserbringer (Sanitätshaus) den Zuschlag, d.h. nur dieser darf den DAK Versicherten beliefern (versorgen). Leider ist dies meist der kostengünstigste Anbieter.

Viele Argumente, die gegen die Ausschreibung sprechen, finden Sie unter:
www.openpetition.de/petition/blog/ausschreibung-von-rollstuehlen-verbieten

Wir als SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. unterstützen diese Petition und rufen die Betroffenen, die betroffenen Angehörigen, die Leistungserbringer und andere Interessierte dazu auf, diese Petition öffentlich zu zeichnen (unterschreiben). Der letzte Termin ist der 10. April 2015.

Bitte beteiligen Sie sich und helfen Sie mit, dass diese Petition noch mehr Unterschriften bekommt und angenommen wird, damit die „Ausschreibung von Rollstühlen“ nicht bundesweit auch von anderen Krankenkassen umgesetzt wird.

Der Vorstand

 

image_pdfPDFimage_printDrucken