dialog Sonderausgaben

Phase B – Frühreha, entscheidend für die Teilhabe

Dieser Sonderdialog soll Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Frührehabilitation (Phase B) bei Menschen mit schweren erworbenen Hirnschädigungen geben.

Gleich nach der Akutbehandlung im Krankenhaus sollte mit der Frührehabilitationsbehandlung in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung der Phase B begonnen werden. Die Phase B ist dadurch gekennzeichnet, dass noch intensiv-medizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen. Ein wichtiges Ziel der Frührehabilitationsbehandlung ist die Mobilisation des Patienten. Dies ist die Grundlage für die Anbahnung der Schluckfähigkeit und den Aufbau verschiedener Kommunikationsmöglichkeiten.


Phase E – Möglichkeit trifft Wirklichkeit von Teilhabe

Diese Sonderausgabe thematisiert die Rehabilitationsphase E, also u.a. die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Auch für die Menschen, die nicht wieder in das Berufsleben eingegliedert werden können, sind eine Tagesstruktur und definierte Abläufe sehr wichtig. Deshalb sollte, sofern vorhanden, der Besuch einer Tagesförderstätte erfolgen.

Anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis können Sie nachlesen, wie Teilhabe gelingen kann.


Phase F – mehr Beachtung schenken

Obwohl es sich bei der Phase F um eine Phase der neurologischen Rehabilitation handelt, wurde diese Phase der Pflegeversicherung, also dem SGB XI zugeordnet, mit allen Konsequenzen.

Die Menschen mit schweren Hirnschädigungen benötigen nicht nur eine gute zustandserhaltende Pflege zur Vermeidung von Sekundärkomplikationen, sondern sie benötigen eine therapeutische Pflege für eine mögliche Zustandsverbesserung. Dass Verbesserungen möglich sind, davon berichten Fachleute und Angehörige in dieser Sonderausgabe.

 

Bestellen können Sie die Sonderausgaben gegen eine Versandkostenpauschale von 2.- Euro bei unserer Geschäftsstelle.

 

SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e. V.

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