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Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Darin heißt es: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden“.

Eigentlich gehört es zu den Tugenden des menschlichen Lebens, den Schwächeren vor Gefahren des Lebens zu schützen. Das trifft nicht nur für Kinder zu, sondern auch für Kranke und alte Menschen, die auf die Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.  Das Leben beweist, dass dieser Schutz nicht überall durchgesetzt ist. So kommt es immer noch zu Verhaltensweisen wie körperliche Gewalt, Festbinden, unerwünschte medizinische Eingriffe sowie sexuelle Übergriffe. Die Missachtung der Persönlichkeit drückt sich auch in anderen nicht zu billigenden Umgangsformen aus. 

Wir müssen verstehen, dass wir uns um die Schwächeren in unserer Gemeinschaft mit besonderer Sorgfalt kümmern. Darunter verstehen wir die besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung, die unbedingt erforderlich ist, um mangelnde Sorgfalt bei der Betreuung, Pflege oder Behandlung zu beseitigen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Vernachlässigungen in welcher Form auch immer sind Ausdruck von falschen Haltungen gegenüber den hilfebedürftigen Menschen. Dabei sind es Kleinigkeiten, aber mit schlimmen Folgen. Hier stehen beispielsweise Schutz vor übermäßiger Wärme oder Kälte, recht¬zeitige Gabe von Essen und Trinken aber auch die Beachtung von Bedürfnissen wie Ausscheidungen und das Nichtzulassen von Wundliegen im Vordergrund. Das soll auch nur eine kleine Auswahl der Probleme sein, denn es gibt im Alltag ein weitaus größeres Aufmerksamkeitspotenzial. 

Kranke und alte Menschen sind abhängig von notwendigen medizinischen Leistungen. Sie werden zum Teil von Betreuern vertreten. Das heißt aber nicht, dass sie nichts mehr zu sagen haben. Wir alle wissen, dass im besonderen Maße durch Aufklärung dazu beigetragen werden kann, dass sie sich bei dem Arzt, der Pflegefachkraft aber auch bei medizinischen Behandlungen sicher fühlen können. Hier sollte es darauf ankommen, dass nicht über sondern mit dem Patienten gesprochen wird. Ängste lassen sich insofern abbauen, indem über die Probleme gesprochen wird. Das sollte auch für Angehörige zutreffen, die den Patienten am nächsten stehen. 
Der Mensch ist frei und hat das Recht sich frei bewegen zu dürfen. Sie dürfen kommen und gehen, wie sie es möchten und wie es angemessen ist. Es gibt auch Momente, wo Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Gefahrenquellen auszuweichen. Ganz klar muss aber festgehalten werden, dass nur bei richterlich genehmigten Maßnahmen Einschränkungen gestattet sind. Einschließen, Angurten oder Verabreichung ruhig stellender Medikamente unterliegen einer kontinuierlichen Beobachtung.  

Kranke und alte Menschen dürfen auf gar keinen Fall der Gewalt ausgesetzt werden. Das heißt, dass alles unternommen werden muss, um solche Fehlverhalten auszuschließen. Dabei geht es um höhere Aufmerksamkeit, unverzügliche Untersuchungen bei Feststellen von Spuren, Information gegenüber den zuständigen Behörden.

Empfehlung: Lassen wir nicht zu, dass wir nicht sehen, nicht hören, nicht sprechen über Probleme, die für unsere Menschen Gefahren für Leib und Seele darstellen. Sehen wir, hören wir und reden darüber – unsere kranken und alten Menschen werden es dankbar beobachten.