Webseminar: Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseminar: Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseminar zur Nachsorgekongressreihe

Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im September 2020 wurde der Gesetzgebungsprozess zum GKV-IPReG abgeschlossen. Mit dem neuen Gesetz verändern sich die Ansprüche der dauerhaft intensiv-pflege Bedürftigen grundlegend. Dadurch werden sich auch die Lebensumstände für die schwerst pflegebedürftigen Menschen grundlegend wandeln.

Gerade bei der Wahl der Betroffenen an welchem Ort sie sich zukünftig versorgen lassen wollen, werden zukünftig sehr unterschiedliche Verfahren und Folgen geknüpft werden.

Das Web-Seminar gibt zunächst einen Überblick über die konkreten Veränderungen. Dabei werden sowohl die unterschiedlichen Verfahren als auch die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Ansprüche betrachtet werden. Im Anschluss werden die möglichen Veränderungen für die Teilhabe der Betroffenen und deren sozialem Umfeld skizziert werden.

Abschließend werden für die Betroffenen und deren Angehörige konkrete Informationen zur Unterstützung und Begleitung in den neuen Verfahren mitgeteilt werden.

Referent:innen:
Sebastian Lemme
Selbsthilfeverband FORUM – GEHIRN

Prof. Dr. rer. medic. habil. Martina Hasseler
Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin sowie habilitierte Rehabilitationswissenschaftlerin

Mechthild Nigbur
Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (angefragt)

Zielgruppe:
Betroffene Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und ihre Angehörigen, Praktiker:Innen der ambulanten und stationären Nachsorge, Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen

Datum und Ort:
Mittwoch, 19.05.2021, bundesweit über Zoom

Seminarzeiten: 
17:00 – 18:30 Uhr

zur Anmeldung >

Wichtige Informationen

Die Webseminare finden als Zoom-Meetings statt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie weder bei Zoom angemeldet sein, noch müssen Sie eine App herunterladen. Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme rechtszeitig per Mail.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Seminaren grundsätzlich kostenpflichtig ist (50 Euro pro Veranstaltung). Betroffene Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung sind von den Teilnahmegebühren befreit. Für ihre Angehörigen berechnen wir eine reduzierte Gebühr (15 Euro pro Veranstaltung). Wenn Sie die Teilnahme an allen vier Seminaren buchen, gewähren wir einen Rabatt von 20 % (Angehörige: 48 Euro, Praktiker/Fachleute: 160 Euro) auf die Seminargebühren.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay