Warkens Sparpaket: Beitragssätze stabilisieren — oder Steuereinnahmen aus der GKV sichern?

Die Diskussion über das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ konzentriert sich derzeit vor allem auf die Frage der versicherungsfremden Leistungen. Das ist richtig — aber die Debatte greift zu kurz, wenn sie nur fragt, wie viel Geld der Bund zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung gibt.

Genauso wichtig ist die Gegenfrage:

Wie viel Geld fließt aus dem Gesundheitswesen über Steuern wieder an den Staat zurück? Der Bund will erstmals mit 250 Millionen Euro bei der Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden einsteigen. Gleichzeitig soll der reguläre Steuerzuschuss an die GKV um 2 Milliarden Euro gekürzt werden. Unter dem Strich bedeutet das keine echte Entlastung der GKV. Denn die zusätzliche Zahlung wird durch eine deutlich größere Kürzung an anderer Stelle mehr als aufgehoben.

Das ist der eigentliche Widerspruch der Reform.

Karl-Eugen Siegel, Landesvorsitzender Baden-Württemberg des SHV-FORUM GEHIRN e.V., bringt diese Kritik zugespitzt auf den Punkt. Aus seiner Sicht müsste das Gesetz eher heißen: „Gesetz zur Stabilisierung der Steuerbeiträge für Bund und Länder aus der GKV“

Diese Formulierung ist bewusst zugespitzt, trifft aber einen wichtigen Punkt: Die GKV und das Gesundheitswesen sind nicht nur Empfänger staatlicher Zuschüsse. Sie sind zugleich eine erhebliche Quelle staatlicher Steuereinnahmen.

Das Gesundheitswesen ist auch eine Steuerquelle

In der öffentlichen Debatte entsteht oft der Eindruck, die GKV erhalte Geld vom Bund und belaste damit den Bundeshaushalt. Diese Sicht ist unvollständig.

Denn aus dem Gesundheitswesen fließen über Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und weitere Abgaben erhebliche Einnahmen an den Staat zurück.

Allein die Größenordnung macht deutlich, worum es geht: Die Gesundheitsausgaben in Deutschland lagen 2024 bei 538,2 Milliarden Euro. Für 2025 schätzt das Statistische Bundesamt sie auf 579,5 Milliarden Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung war 2024 mit 300,8 Milliarden Euro der größte Ausgabenträger.

Diese fast 580 Milliarden Euro sind also nicht nur Kosten. Sie sind zugleich ein großer Wirtschaftsbereich, aus dem der Staat erhebliche Steuereinnahmen erzielt.

Besonders klar erkennbar ist das bei Arzneimitteln. Die GKV gibt jährlich rund 55 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. In diesen Ausgaben steckt bei 19 Prozent Umsatzsteuer ein Steueranteil von rund 8,8 Milliarden Euro. Davon entfällt grob die Hälfte auf den Bund — also etwa 4,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Das heißt: Allein über die Umsatzsteuer auf Arzneimittel nimmt der Bund aus dem GKV-System deutlich mehr ein, als er nun zusätzlich für Bürgergeldbeziehende bereitstellen will.

Noch größer wird die Dimension, wenn man das gesamte Gesundheitswesen betrachtet. Würden die geschätzten 579,5 Milliarden Euro Gesundheitsausgaben des Jahres 2025 vollständig der Umsatzsteuer unterliegen, ergäbe sich rechnerisch ein Steueranteil von rund 92,5 Milliarden Euro. Der rechnerische Bundesanteil daran läge bei knapp 49 Milliarden Euro.

Diese Zahl ist ausdrücklich keine reale Steuerzahl, weil viele Gesundheitsleistungen — etwa ärztliche Behandlungen und Krankenhausleistungen — umsatzsteuerfrei sind. Sie zeigt aber die Größenordnung: Das Gesundheitswesen ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein erheblicher Steuer- und Wirtschaftsfaktor.

Steuerverzicht statt Beitragserhöhung

Ein konstruktiver Reformansatz wäre deshalb, die GKV nicht nur über höhere Beiträge, Zuzahlungen oder kurzfristige Sparmaßnahmen zu stabilisieren, sondern auch über eine faire steuerliche Entlastung.

Wenn der Bund seinen Anteil an der Umsatzsteuer auf GKV-Arzneimittel vollständig an die GKV zurückgeben würde, ergäbe sich eine Entlastung von rund 4,6 Milliarden Euro.

Würde die Arzneimittel-Umsatzsteuer insgesamt — also einschließlich der Anteile von Ländern und Kommunen — zugunsten der GKV entfallen oder ausgeglichen, läge die Entlastung sogar bei rund 8,8 Milliarden Euro.

Das wäre eine konkrete und spürbare Entlastung für Versicherte, Arbeitgeber und Krankenkassen — ohne dass Leistungen gekürzt oder zusätzliche Belastungen eingeführt werden müssten.

Ein fairer Reformvorschlag

Warkens Sparpaket sollte deshalb um einen einfachen Grundsatz ergänzt werden: Was aus Beitragsmitteln finanziert wird, sollte nicht zusätzlich als Steuerquelle genutzt werden.

Daraus ergeben sich drei konkrete Reformbausteine:

Erstens sollte der Bund die Kosten für Bürgergeldbeziehende in der GKV vollständig und dauerhaft aus Steuermitteln finanzieren. Eine Teilfinanzierung von 250 Millionen Euro löst das Problem nicht.

Zweitens sollte der Steuerzuschuss zur GKV nicht gleichzeitig gekürzt werden. Wenn der Bund 250 Millionen Euro zusätzlich für Bürgergeldbeziehende zahlt, aber an anderer Stelle 2 Milliarden Euro streicht, hilft das der GKV nicht. Dann wird die neue Hilfe durch eine viel größere Kürzung wieder aufgehoben — und die Krankenkassen stehen am Ende schlechter da.

Drittens sollte geprüft werden, ob die Umsatzsteuer auf GKV-finanzierte Arzneimittel abgesenkt oder vollständig an die GKV zurückgeführt werden kann. Allein hier geht es um mehrere Milliarden Euro pro Jahr.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Beitragssätze stabilisieren. Doch eine Reform, die der GKV an einer Stelle etwas gibt und ihr an anderer Stelle deutlich mehr entzieht, stabilisiert nicht das System — sie verschiebt Belastungen. Wenn der Bund versicherungsfremde Leistungen aus Steuern finanzieren will, ist das richtig. Aber dann muss er konsequent sein: Er darf die GKV nicht gleichzeitig durch Kürzungen belasten und über Arzneimittelsteuern weiter Einnahmen aus dem System ziehen.

Eine konstruktive Weiterentwicklung von Warkens Sparpaket müsste deshalb lauten: Bürgergeldkosten vollständig steuerfinanzieren, Bundeszuschuss stabil halten und GKV-finanzierte Arzneimittel von der Umsatzsteuer entlasten.

Das wäre keine Sonderbehandlung für Krankenkassen. Das wäre eine faire Entlastung für Millionen Versicherte und Arbeitgeber, die die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren — und zugleich ein ehrlicherer Umgang mit den Steuerströmen im Gesundheitswesen.