Pauschbetrag jetzt schon ab GdB 20

Ab dem Steuerjahr 2025 gibt es eine kleine, aber wichtige Änderung: Bereits Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 (GdB 20) können künftig einen Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr nutzen.

Für alle anderen Behinderungsgrade (ab GdB 30) bleibt dagegen alles wie bisher – die bekannten Pauschbeträge bleiben unverändert.

Fazit: Neu ist nur die Einbeziehung von GdB 20. Wer einen höheren GdB hat, profitiert weiterhin von den bestehenden Beträgen.

Den ausführlichen Vergleich 2024/2025 finden Sie hier: