Neue dauerhafte Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung bei AKI Verordnungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt in seiner Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege eine neue dauerhafte Ausnahmeregelung von der verpflichtenden Potenzialerhebung beschlossen: Bei Versicherten, die bis einschließlich 30. Juni 2025 Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten haben, ist eine Potenzialerhebung nicht zwingend notwendig.

Laut dem Gesetz (IPReG) muss vor einer Verordnung außerklinischer Intensivpflege bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten geprüft werden, ob eine Entwöhnung der Betroffenen von der Beatmung bzw. die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Doch auch fast 4,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sind flächendeckend nicht genügend Ärzte vorhanden, um für alle Betroffenen eine Potenzialerhebung durchzuführen. Unser Verband hat schon seit Inkrafttreten des Gesetzes darauf aufmerksam gemacht und auf die Gefahren für die Versorgungssicherheit der betroffenen Patienten hingewiesen.

Nun endlich wurde diese Problematik nicht nur erkannt, sondern auch eine dauerhafte Regelung erlassen. Diese Regelung gewährleistet einerseits den vom Gesetzgeber bezweckten Patientenschutz und hilft andererseits, die begrenzten ärztlichen Kapazitäten für Potenzialerhebungen vorrangig für die Patientinnen und Patienten einzusetzen, bei denen noch am meisten Entwöhnungspotenzial zu erwarten ist.

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