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Bericht von der Veranstaltung: Quo vadis außerklinische Intensivversorgung?

Sind die Ängste der Betroffenen und Angehörigen unbegründet?
Oder gibt es mit dem GKV – IPReG doch Umsetzungsprobleme?

Diese und andere Fragen sollten auf einer Veranstaltung am 28.02.2023 in Berlin mit dem Titel „Quo vadis außerklinische Intensivversorgung? – Wie kann eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet werden?“ geklärt werden. 120 Teilnehmer haben vor Ort aktiv teilgenommen und ca. 100 Personen waren online dabei. In einer Podiumsdiskussion mit anschließendem World Café sollten die Sachverhalte geklärt und unterschiedliche Perspektiven aufgezeigt und erläutert werden. Die Betroffenen und Angehörigen wollten verbindliche Aussagen darüber, wie die Versorgung mit den vorhandenen Ressourcen und unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung sichergestellt werden kann. Können diese Erwartungen erfüllt werden?

TeilnehmerInnen des GKV-IPReG ThinkTank – Bild: CODY.care GmbH

Auf der von Christoph Jaschke moderierten Podiumsdiskussion gab es dazu unterschiedliche Ansichten. Während Julius Lehmann von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) hoffnungsvoll davon ausgeht, dass eine ausreichende Versorgung aller Patientengruppen bis Ende Oktober 2023 sichergestellt werden kann, sieht sogar die Politikerin Corinna Rüffer von Bündnis90 / Die Grünen erhebliche Probleme, dies bis zu diesem Zeitpunkt zu gewährleisten. Es müssen erst Strukturen aufgebaut werden, die funktionieren können. Hans-Joachim Fritzen (stv. Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost) versicherte den Teilnehmern, dass es nicht dazu kommen wird, dass die Krankenkassen die Versorgung nicht mehr übernehmen. Evtl. Engpässe bei der Begutachtung oder der Potentialerhebung werden nicht zum „Wegbrechen“ der Versorgung führen, alles wird sichergestellt! Denn jeder Versorgungsfall wird immer individuell betrachtet! Dr. Kerstin Haid (leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bund) bekräftigte, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen nicht geändert haben. Wer jetzt Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI) hat, der hat auch in der Zukunft Anspruch auf AKI. Es wird weitergehen, sonst ist das unterlassene Hilfeleistung!

Aber wie sehen das die Betroffenen und die Angehörigen? Sie haben erhebliche Zweifel, dass die notwendigen Strukturen bis Ende Oktober 2023 geschaffen werden können, schon aufgrund des Fachkräftemangels bei Ärzten und Pflegekräften. Ein Bestandsschutz würde ihnen Sicherheit geben oder eine Verschiebung der Umsetzungsfrist, bis die entsprechenden Strukturen in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Nach der Podiumsdiskussion wurden die Gespräche beim anschließenden World Café vertieft. An verschiedenen Thementischen, moderiert von Mitgliedern des GKV-IPReG ThinkTank , ging es um die Themen Selbstbestimmung, Versorgungsnetzwerke der Zukunft, Lebensräume heute und in Zukunft sowie Innovationen. Am Ende der Veranstaltung fassten die Moderatoren die Ergebnisse zusammen und stellten sie den Teilnehmern vor. Das Fazit lautete: Innovative Konzepte entwickeln und finanzieren!

Beim anschließenden Get Together wurden unter den Teilnehmern noch Erfahrungen ausgetauscht und Kontakte geknüpft. Insgesamt war es eine informative und interessante Veranstaltung mit vielen beatmeten Menschen unter den zahlreichen Teilnehmern.

Weitere Informationen und Erkenntnisse dieser Veranstaltung können Sie in unserer nächsten „dialog“ Ausgabe lesen!

Roswitha Stille