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Doppelte Widerspruchslösung, vom Koma zum Hirntod

Was hat die neuerliche Diskussion, von Gesundheitsminister Spahn angeregt; „Doppelte Widerspruchslösung“ mit uns als Bundesverband SHV – FORUM GEHIRN e.V. zu tun? Da geht es doch um die Zustimmung zur Organentnahme?

Und genau deshalb ist es DAS Verbandsthema. Denn als Organspender kommen nur Menschen in Frage, die letztendlich durch eine Hirnerkrankung, Hirnschädigung oder eine Hypoxie (Sauerstoffunterversorgung) ins Koma gefallen sind und aus diesem nicht mehr erwachen, sondern in den Zustand des Hirntodes gleiten.

Wer als Angehöriger den Prozess, vom Unfallgeschehen (Herzversagen, Unfall, Schlaganfall, etc.) bis zur Aufnahme und Behandlung auf der Intensivstation mit allen Hochs und Tiefs erlebt hat, der kennt die Ängste, die man ausgestanden hat. Auch den sehr häufig geführten Kampf gegen die negative Auffassung der Mediziner als Einzelkämpfer. Die vielen trotzdem positiv verlaufenden Schicksale lassen erhebliche Zweifel an der rein medizinischen Ausrichtung aufkommen. Da hat sich in den letzten 20 Jahren trotz großer medizinischer und diagnostischer Weiterentwicklungen nicht viel geändert.

Es ist nicht allein die Definition des Hirntodes, als finales Ende des Menschen in Frage zu stellen, sondern vielmehr, die medizinisch-therapeutische Ausrichtung in der Phase vor Eintritt des Hirntodzustandes. Und deshalb ist das Thema, ob jeder Bundesbürger zum Organspender erklärt werden soll oder nicht, DIE essenzielle Frage für den Bundesverband. Nicht zuletzt ist es das Thema eines jeden Hirnverletzten und noch viel mehr für alle Nicht-Hirnverletzten, denn sie kann es in naher Zukunft treffen.

Wir möchten das Thema am 3. Hirntag aus den unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Im Vorfeld werden wir einige Grundlagen zur Thematik hier veröffentlichen.

 

3. Deutscher Hirntag

Doppelte Widerspruchslösung, vom Koma zum Hirntod
Termin folgt in Kürze!

Anmeldungen nimmt unsere Geschäftsstelle entgegen

Tel.: 07321 5306856
E-Mal: info@shv-forum-gehirn.de

 

Das Projekt 3. Deutscher Hirntag wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e. V.  verantwortlich.