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Online-Diskussion: Prävention und Reha vor Rente

Prävention und Reha vor Rente – wie sieht die Praxis aus?

Ab 17. September 2018 startet die Online-Diskussion.

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber Leistungen der Vor- und Nachsorge sowie der medizinischen Rehabilitation gestärkt. Menschen sollen darin unterstützt werden, so lange wie möglich am Erwerbsleben teilzuhaben – auch bei gesundheitlichen Einschränkungen oder mit Behinderung. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) ruft Interessierte dazu auf, Fragen hierzu gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu klären.

Nach aktuellen Statistiken scheidet jeder zweite Erwerbstätige vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus; jeder Siebte davon aufgrund von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung. Dabei gilt im Sozialrecht der Grundsatz „Prävention und Reha vor Rente“: Gesetzlich Versicherte sollen bei einer Krankheit oder (im Vorfeld) einer Behinderung Vorsorge- und Reha-Maßnahmen erhalten, damit sie länger erwerbsfähig bleiben können. Erst wenn solche Maßnahmen nicht mehr helfen, ist eine Frührente angezeigt. Wie sind die Erfahrungen damit?

Die Online-Diskussion der DVfR befasst sich damit, wie neuere Regelungen zu Prävention, Reha und Nachsorge u. a. nach dem Flexirentengesetz und dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt werden. Dazu gehört auch das Bundesprogramm rehapro, das innovative Modellvorhaben fördert, um bestimmten Zielgruppen den Zugang zu Reha zu erleichtern, etwa Kindern und Jugendlichen, Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, und Menschen mit psychischen Erkrankungen – die größte Gruppe der Erwerbsminderungsrentner. Das Forum unter fma.reha-recht.de ist vom 17. September bis 10. Oktober 2018 für das Thema „Prävention und medizinische Reha zur Sicherung von Erwerbsteilhabe“ freigeschaltet. Interessierte können sich anmelden, Fragen stellen und Beiträge schreiben.

Die teilnehmenden Expertinnen und Experten in der Übersicht:

  • Dr. Iris Brandes (Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Medizinische Hochschule Hannover)
  • Dr. Rolf Buschmann-Steinhage (Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin)
  • Andrea Fabris (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, Berlin)
  • Mathias Krömer und Carsten Mertins (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe – BAGüS, Münster)
  • Christof Lawall (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation, Berlin)
  • Prof. Dr. Wilfried Mau (Institut für Rehabilitationsmedizin, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
  • Prof. Dr. Katja Nebe (Juristischer Bereich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
  • Niels Reith (Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke, Berlin)
  • Dr. Thomas Stähler (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt)

Die Diskussion wird anschließend in einem Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de veröffentlicht.

Über die DVfR

Die DVfR ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation, Teilhabe und Selbstbestimmung.

Über Reha-Recht.de

Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de dient als Plattform für die Verbreitung der nicht hinreichend bekannten, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Rechtsnormen v. a. des SGB IX. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie Gesetzgebungsprozesse analysiert und kommentiert. Der juristischen Fachöffentlichkeit und Akteuren in Betrieben, Institutionen und Verbänden steht damit ein Forum für den interdisziplinären Austausch zu Rechtsfragen zur Verfügung. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu unterstützen.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Internet: www.dvfr.de

Abbildung: pixabay / SHV (gemeinfrei)